MGV Erpfting

Hygieneplan unter Covid-19

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Hygienekonzept für Chorproben     (Version 3-250620)

MGV Erpfting

auf Grundlage der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst vom 22.06.2020, Az. K-K1620.0/36/5

 Daten auf einen Blick:

Chor-/Vereinsname:Männerchor MGV Erpfting
Raum, Ort:Pfarrsaal, 1. Stock Pfarrheim Erpfting 86899 Landsberg
Raummaße (Länge x Breite = Fläche):12,0m x  8,45m= 101,4 qm
Max. Personenanzahl unter Berücksichtigung der Raumgröße/Abstand17
Zuständig für Anwesenheitsliste: Christoph Schorer
Hygienebeauftrage*r: Christoph Schorer
Vorstand: Jochen Siebel
 Peter Gartner
 Josef Hagenbusch
 Christoph Schorer

Die Teilnahme an Proben und Zusammenkünften ist stets freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko.

Maßnahmen, die zur Anwendung kommen:

Allgemeine Hygienemaßnahmen:

  • Vor- und während der Chorprobe: Regelmäßiges Händewäschen mit Wasser und Seife, die zur Verfügung gestellt wird.
  • Verwendung von Einmalhandtüchern.
  • Regelmäßige Händedesinfektion: 1x vor dem Singen und zu jeder Pause
  • Beachtung der Husten- und Niesetikette (größtmöglicher Abstand zu anderen Personen, Husten und Niesen in die Armbeuge bzw. ein Papiertaschentuch, das anschließend entsorgt wird, nach dem Husten und Niesen gründliche Handwäsche).
  • Kontaktflächen (Türklinken, Handläufe, Tischoberflächen, Lichtschalter, etc.) werden in vor und nach der Probe gereinigt und desinfiziert.
  • Hinweisschilder zu den allgemeinen Hygienemaßnahmen werden sichtbar angebracht. Durch Aushang dieses Dokumentes und durch verbale Kommunikation zu Beginn jeder Chorprobe.  Infografiken zur Handhygiene sind von der Kirche (Vermieter) installiert.

Kontaktpersonennachverfolgung:

  • Um Kontaktpersonen ggf. nachträglich ermitteln zu können wird für jede Probe eine Dokumentation mit Angaben von Namen und Erreichbarkeit geführt. Dies wird durch das Führen von Anwesenheitslisten erfolgen. Eine Übermittlung der Aufzeichnungen erfolgt zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung und gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden. Die Daten werden datenschutzkonform vor unbefugter oder unrechtmäßiger Weitergabe geschützt aufbewahrt.

Durchführung von Proben, Mindestabstand, Mund-Nasen-Bedeckung:

  • Grundsätzlich wird zu jeder Zeit auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beteiligten geachtet.
  • Vor Probenbeginn ist im Außenbereich zu warten, nach der Probe geselliger Aufenthalt im Probenraum nicht möglich.
  • Einmarsch und Verlassen des Pfarrheims erfolgen wie bei Konzerten üblich geordnet nach Stimmen und unter Beachtung des Mindestabstands und Einsatz des Mund-Nasen-Schutzes.
  • Jedem Chormitglied wird zu Beginn der Probe ein Platz zugewiesen.
  • Laufwege und -richtungen werden vorgegeben: Die in gerader Linie zur Chorleiterin sich befindenden Sänger platzieren sich abstandsgerecht vor der Chorleiterin oder verlassen ggf. den Raum um eine Gasse zu bilden (unter Beachtung der Mund/Nasen-Bedeckung)
  • Die Sanitäranlagen werden ausschließlich einzeln aufgesucht.
  • Die Nutzung von Garderoben und Aufenthaltsbereichen wird auf ein Mindestmaß beschränkt.
  • Die Mund-Nasen-Bedeckung wird von den Beteiligten selbst mitgebracht. Bei Bedarf stehen Einmalmasken zur Verfügung.
  • Die Probendauer ist begrenzt auf 3 Einheiten je 20 Minuten, jeweils unterbrochen durch 10 Minuten Pause, daraus ergibt sich eine Gesamtprobenzeit incl. Pausen von 1 Stunde 20 Minuten (ohne Berücksichtigung von ggfs. verlängerten Pausen durch verlangsamtes Platzeinnehmen und -verlassen).
  • Alle Beteiligten tragen analog der erprobten Konvention in der Gastronomie ab dem Betreten und bis zum Verlassen der Probe und Räumlichkeit (im Innenbereich) eine Mund-Nasen-Bedeckung. Für das aktive Singen und Musizieren werden die Bedeckungen abgenommen, sobald alle Chormitglieder einen festen Sitzplatz eingenommen haben.
  • Die Sänger*innen positionieren sich in eine Richtung (Reihenaufstellung) und innerhalb der Reihen versetzt („auf Lücke“), während des Singens und Musizierens wird ein erweiterter Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen eingehalten.
  • Die Raumaufteilung wird dazu gemäß beiliegender Skizze realisiert. Die Chorleitung behält sich eine Veränderung vor. Falls diese sich bewährt, wird die beiliegende Skizze erneuert.
  • Es werden vier Chormitglieder bestimmt, die jeweils paarweise unter Einsatz des Mund-Nasen-Schutzes den Raum stellen bzw. zurückstellen.
  • Zusätzlich reinigen und desinfizieren diese Chormitglieder vor und nach der Probe Kontaktflächen (Türklinken, Handläufe, Tischoberflächen, Lichtschalter, etc.).

Lüftung:

  • Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung der Räumlichkeit werden genutzt.
  • Nach 20 Minuten aktiver Probe wird die Räumlichkeit für 10 Minuten gut gelüftet (bevorzugt Querlüftung).

Umgang mit Instrumenten und Noten sowie persönlichen Gegenständen

  • Noten und Stifte werden ausschließlich personenbezogen verwendet. Dazu bringt jeder Sänger sein Material selbst mit; die Noten bleiben in der Obhut des jeweiligen Chormitglieds, der diese mit nach Hause nimmt und zu jeder Probe wieder mitbringt.
  • Notenständer werden selbst mitgebracht bzw. vor und nach der Verwendung gründlich gereinigt und desinfiziert.
  • Die Kontaktflächen (Deckel und Tastatur des Klaviers) des Probenklaviers werden vor und nach der Nutzung sachgemäß gereinigt und desinfiziert.
  • Bei Getränken ist jedes Chormitglied Selbstversorger. Akzeptiert werden nur verschließbare Flaschen, die nach der Probe wieder mitzunehmen sind.
  • Mitgebrachte Garderobe wird direkt am Platz aufbewahrt.

Umgang mit Erkrankten und Verdachtsfällen:

  • Von der Mitwirkung an Proben ausgeschlossen sind Personen, die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an Covid-19-Erkrankten hatten oder Symptome aufweisen, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten (z.B. Atemwegssymptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruch- und Geschmacksstörungen).
  • Sollten Personen während der Probe Symptome entwickeln, haben sie die Probe umgehend zu verlassen. Der Vorstand unterrichtet das zuständige Gesundheitsamt zeitnah über diesen Sachverhalt.

Allgemeines:

  • Die Inhalte dieses Hygienekonzepts werden den Beteiligten kommuniziert und sind jederzeit einsehbar. Der Umgang mit Mund-Nasen-Bedeckungen wird den Beteiligten erläutert.
  • Der Hygienebeauftrage kommuniziert und organisiert die vorgesehenen Maßnahmen. Er stellt sicher, dass jedes Chormitglied über die Maßnahmen informiert ist. Verantwortlich ist der Vorstand, namentlich der erste Vorsitzende Jochen Siebel.
  • Auf die Notwendigkeit der Einhaltung der in diesem Hygienekonzept genannten Punkte seitens der Beteiligten wird zur Wiederaufnahme der Proben, anlassbezogen und in wiederkehrenden Abständen hingewiesen.
  • Da die Mehrheit der Chormitglieder einer Risikogruppe (gem. Definition des Robert Koch Instituts) angehören, wird ausdrücklich auf die damit gegebene erhöhte Gefahr hingewiesen.
  • Dieses Hygienekonzept wird der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen vorgelegt.